AGB´s und Hinweise zur Teilnahme an Trainings und Coachings der Innovator Academie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Aufträge zwischen Martina Swoboda im Nachfolgenden auch Auftragnehmer, kurz AN genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber, oder nachfolgend AG genannt.
Jedem Auftrag werden die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen zu Grunde gelegt. Der AG verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages durch Rücksendung der Auftragsunterlagen, diese allgemeinen Auftragsbedingungen zu lesen, und zu akzeptieren. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die AGB als angenommen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nicht gelesen hat. Ausschlaggebend für die Akzeptanz hierbei ist die Rücksendung der Auftragsunterlagen.
[1] ALLGEMEINES
Diese Bedingungen sind fester Bestandteil jedes einzelnen Vertrages und sind stets in Schriftform festzuhalten.
Der Geltung anderer Bedingungen des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Dieser Umstand betrifft auch Kooperationspartner, die mit uns zusammenarbeiten.
[2] AUFTRAGSGEGENSTAND
Im Rahmen der Tätigkeit von Martina Swoboda werden folgende Leistungen angeboten:
1.) Trainings/Seminare/Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung
2.) Trainings/Seminare/Workshops zur Teambildung und Teamentwicklung
3.) Unternehmensberatung
4.) Konzeptentwicklung
5.) Coachingleistungen zu verschiedensten Themen.
6.) Vorträge, Key-Notes
7.) Onlinekurse
8.) Digitale Produkte
Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen in den verschiedenen Fachgebieten durchgeführt, z.T. in Zusammenarbeit mit einem aus kompetenten Partnern bestehenden Netzwerk. Die Tätigkeiten, welche Martina Swoboda für die Kunden im Einzelnen ausführt, werden separat in jedem Auftrag aufgeführt.
[3] ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Vertrag zwischen AN und dem AG kommt nur dann zustande, wenn er in Schriftform abgeschlossen wurde. Mündliche oder telefonische Verträge und Zusicherungen sind nur schwebend wirksam, solange keine Bestätigung in Schriftform vorliegt.
[4] RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Bei Leistungen gem. 1. und 2. (Trainings/Seminare /Workshops), 6. (Vorträge, Key-Notes) gilt folgendes:
Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Termin: keine Berechnung von Stornokosten
Ein Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 25 % des Honorars
Ein Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 50 % des Honorars
Bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor dem Termin oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
Es besteht jedoch in jedem Fall die Möglichkeit, ohne Berechnung von Stornokosten einen Ersatzteilnehmer zu stellen oder das Seminar zu einem späteren Termin nachzuholen (bezahlte Stornogebühren werden dann von der Seminargebühr abgezogen).
Für Leistungen gem. 3., 4., 5., 6. und 7. aus § 2 gilt: der AG kann binnen einer Frist von 7 Tagen nach Auftragserteilung unter schriftlicher Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin vertraglich fixierten, vorgenommenen Tätigkeiten hat der AG ordnungsgemäß zu bezahlen.
Darüber hinaus ist das Honorar auch dann zu bezahlen, wenn der AG den Auftrag storniert oder – auch aus zwingenden Gründen – seinen Termin absagt. In diesem Falle wird ein Ersatztermin vereinbart, evtl. entstehende Zusatzkosten sind extra zu tragen.
[5] EINGEREICHTE UNTERLAGEN
Vom AG eingereichte Unterlagen, die für den Auftrag notwendig sind, werden vertraulich behandelt und auf Wunsch nach Beendigung des Auftrags wieder zurück geschickt.
[6] URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, über sämtliche für den Auftrag erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die für die von ihm gelieferten Unterlagen bestehen, zu verfügen. Ebenso verhält es sich, bei Produkten, Dienstleistungen und dergleichen, die der AG innerhalb seines Auftrages, sowie im Internet und anderer Medien, erwähnt und anbietet.
Weder AN, noch der Kooperationspartner, können hierfür in Anspruch genommen werden, wenn sich herausstellt, dass der AG nicht, wie von ihm versichert, der Urheber und Eigentümer der Unterlagen ist.
Die von Martina Swoboda erstellten Konzepte sind deren Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Konzepte und alle Mediaprodukte bleiben ferner bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Martina Swoboda. Sie handelt stets im Sinne der gültigsten Fassung des UrhG.
[7] ZEITRAUM DER ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN / AUFTRAGSERFÜLLUNG
Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs, jedoch innerhalb einer bestimmten Frist abgewickelt. Die Frist wird dabei pro Auftrag mit dem AG separat ausgehandelt. Hat der AG den Verzug der ordnungsgemäßen und reibungslosen Abwicklung seines Auftrages zu verantworten, können weder AN, noch Kooperationspartner hierfür in Anspruch genommen werden.
Der AN sichert dem AG zu, alle in seinem Auftrag bestellten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie einwandfrei zu erbringen. Der AN kann jedoch nicht garantieren, dass das Leistungsziel erfüllt wird. Dies ist abhängig von den Voraussetzungen, welche der AG mitbringt.
Aufgaben die nicht unmittelbar vom AN durchgeführt werden, liegen im alleinigen Ermessen des jeweils ausführenden Organs. Handelt dieses Organ fahrlässig, vorsätzlich, oder liefert fehlerhaft, kann der AN hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Versäumt ein Fremdlieferant angesetzte Fristen, kann der AN ebenfalls nicht dafür in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gelten die AGB des Fremdlieferanten.
[8] ZAHLUNGSVERKEHR
Je nach Auftragsgegenstand wird das Honorar bzw. Teile des Honorars zu verschiedenen Zeiten während der Auftragserfüllung fällig. Fällige Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Befindet sich ein AG im Zahlungsverzug, kann der AN den ordentlichen Inkassoweg eingehen. Ferner hat der AN in einem solchen Falle das Recht, die Ausarbeitung bis zur endgültigen Bezahlung zurückzuhalten. Alle erstellten Konzepte und Mediaprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
[9] TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die vom AN angebotenen Beratungen, Coachings und Seminare beinhalten Wissensvermittlung und Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe, stellen aber keinen Ersatz für psychologische, psychiatrische oder medizinische Therapie dar. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme ist der AG selbst verantwortlich. Eine Haftung des AN für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Der AG trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für sich Selbst und sein Wohlergehen. Es gelten zusätzlich die Hinweise für die Teilnahme an Trainings und Coachings der Innovator Academie.
[10] HAFTUNG
Der AN haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn er sich fahrlässig im Verzug befindet, Nicht- oder Schlechterfüllung begeht, und der Umstand unter Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit eingegangen wird. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
[11] GARANTIEAUSSCHLUSS
Der AN übernimmt bei keinem Auftrag eine Erfolgsgarantie. Er handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen und arbeitet nach gültigen Richtlinien und auf dem technisch neuesten Stand.
Der AN kann somit nicht für ausbleibenden oder mangelhaften Erfolg, bzw. Resonanz verantwortlich gemacht werden.
[12] DISTANZIERUNGSERKLÄRUNG
Die Leistungen des AN beruhen auf fundierten und vielfach erprobten Methoden und wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie und Sektenkult. Deshalb distanziert sich der AN entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Der AN erklärt, dass seine Leistungen nicht auf einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode basieren.
[13] NEBENABREDEN UND SCHRIFTFORM
Änderungen, und / oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag, einschließlich etwaiger Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klauseln bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
[14] INTERNA / DATENSCHUTZ
Die Daten des AG werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes beim AN abgespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht bzw. nur mit Einwilligung des AG. Beide Vertragsparteien, sowie in den jeweiligen Auftrag involvierten Partner verpflichten sich, jeglichen Internas nicht an Dritte weiterzugeben. Hier gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.
[15] GERICHTSSTAND / ANDWENDBARES RECHT
Durch die Herausnahme einzelner Vertragspunkte, oder den Ersatz solcher, bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt, und verlieren weder einzeln noch insgesamt an Wirkung. Der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für beide Parteien ist Oberasbach, und die hierfür zuständigen Gerichte. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
© 2022, Martina Swoboda, Oberasbach
Hinweise und Vereinbarung für die Teilnahme an Trainings und Coachings der Innovator Academie
Innovator Trainings basieren auf dem Kontext absoluter Selbstverantwortung aller Teilnehmer. Die Trainings unterscheiden sich von herkömmlichen Trainings dadurch, dass das Lernen nicht nur auf intellektueller Verstandesebene stattfindet, sondern ganzheitlich alle vier Körper mit einbezieht (physischer, intellektueller, emotionaler und energetischer Körper). Dies ist die Voraussetzung, um wirklich nachhaltige und tiefgreifende Lernerfolge zu ermöglichen. Diese andere Art des Lernens kann aber auch ungewohnte Reaktionen in allen vier Körpern auslösen.
- Mit Teilnahme an den Trainings erkennt der Teilnehmer dies an und stimmt zu, dass er die volle Verantwortung für jegliche automatische Reaktionen übernimmt, die für ihn bei diesem Lernprozess aufkommen könnten. Er übernimmt ebenfalls die 100%ige Verantwortung, für sein körperliches, geistiges, emotionales und energetisches Wohlbefinden zu sorgen.
- Die Trainer und der Veranstalter sind weder Ärzte noch Psychotherapeuten und ersetzen diese auch nicht. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen, bzw. eine künftige nicht heraus geschoben oder unterlassen werden. Die Trainings dienen ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung. Sie stellen keine Heilkunde dar und sind kein Ersatz für professionelle ärztliche, medikamentöse, psychologische und/oder psychotherapeutische Behandlungen.
- Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Bei den angebotenen Trainings handelt es sich um eine ganzheitliche und erfolgsunabhängige Weiterbildung für Körper, Geist, Gefühl und Seele. Es werden keine Heilversprechen gegeben, so dass keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
- Der Teilnehmer nimmt unter der Voraussetzung am Training teil, dass ihm keine gesundheitlichen Erkrankungen oder Einschränkungen bekannt sind und aus medizinischer Sicht keinerlei sonstige Indikationen vorliegen, die eine Teilnahme an diesen Trainings ausschließen. Im Zweifelsfalle setzt sich der Teilnehmer vor dem Training mit dem Veranstalter in Verbindung.
- Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er sich freiwillig zur Teilnahme an den Trainings bereit erklärt hat, dass er nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kommt und auch bis zum Ende des jeweiligen Trainings keinen Alkohol und keine Drogen zu sich nimmt.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, sämtliche Informationen über andere Teilnehmer, deren Worte und Taten, die er in den Trainings erfährt, zu respektieren und streng vertraulich zu behandeln.
- Mit der Teilnahme an einem Training stimmt der Teilnehmer automatisch zu, dass er die obigen Hinweise sowie die AGB des Veranstalters gelesen, verstanden und anerkannt hat.
Martina Swoboda, Stand 2022